Häufig gestellte Fragen zur Gaspreisanpassung:
Die Einführung von Mindestfüllständen für Gasspeicheranlagen zielt darauf ab, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um einen gesetzlichen Auftrag. Priorität liegt wie erwähnt auf der Versorgungssicherheit. Die Preise der dafür beschafften Mengen stehen an zweiter Stelle. Die ggf. daraus resultierenden Mehrkosten werden auf alle Endverbraucher gewälzt.
Zu den unten abgebildeten Stichtagen wird die Umlage in ihrer Höhe neu festgesetzt.
Ab dem 01. Juli 2023 beträgt diese 0,145 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde netto.
- Gasspeicherumlage:
- 01. Okt. 2022
- 01. Jan. 2023
- 01. Jul. 2023
- 01. Jan. 2024
- 01. Jul. 2024
- 01. Jan. 2025
Zur Entlastung der Strom-, Gas- und Wärmekunden hat der Gesetzgeber die Einführung einer Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen. Der Gas-/Wärme- und Strompreisdeckel gilt ab dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis Ende 2023. Die Gesetze sind vorerst bis Ende 2023 befristet und können per Rechtsverordnung optional bis zum 30. April 2024 verlängert werden.
Gruppe 1: Haushaltskunden und Kleingewerbekunden
Die Gaspreisbremse kommt unter anderem Privathaushalten und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch bis zu 1,5 Millionen kWh zugute. 80 % des prognostizierten Verbrauchs werden zu einem gedeckelten Preis von 12 ct/kWh (brutto) abgerechnet. Für die restlichen 20 % des Verbrauchs sowie für eventuellen Mehrverbrauch zahlen Sie den vertraglich festgelegten Preis. Die Entlastung wird aus den Mitteln des Bundes finanziert.

Gruppe 2: Industriekunden / RLM-Kunden
Auch große Unternehmen mit einem hohen Jahreserbrauch.über 1,5 Millionen kWh werden durch das neue Gesetz entlastet. Sie erhalten 70 % ihres Vorjahresverbrauchs zu einem g
edeckelten Preis von 7 ct/kWh Verbrauchspreis bei Gas (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen).
Für die restlichen 30 % des Verbrauchs sowie für den eventuellen Mehrverbrauch gelten die regulären, mit dem Energieversorger vereinbarten Preise.
